www.arbeitgebermodell.info

Minijobs

 

Startseite
Veranstaltungen
Material
Minijobs
Sitemap
Links



Die bisherigen 325-Euro-Jobs sind ab 1.4.2003 "Minijobs"

Was ändert sich?

1. Die Obergrenze der "Geringfügigen Beschäftigungen" liegt nun bei 400 Euro.
2. Die Einzugsstellen sind nicht mehr die Krankenkassen der Arbeitnehmer, sondern die "Bundesknappschaft". Bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse müssen umgemeldet werden, was anscheinend teilweise automatisch passiert.
3. Erfreuliches für Behinderte ArbeitgeberInnen: Die Abgaben sinken - für in Privathaushalten "Geringfügige Beschäftigte" müssen nur noch höchstens zwölf Prozent pauschale Abgaben gezahlt werden (+ 1,3% Umlagen). In manchen Fällen sogar evtl. nur noch 5 %!
4. Auch die ArbeitnehmerInnen können weniger Abgaben zahlen, erst ab 800 Euro sind die Sozialabgaben wieder normal, außerdem entfallen einige ungünstige Regelungen.
5. Weniger Erfreuliches: Es gibt zahlreiche Sonderfälle, die MitarbeiterInnen der Krankenkassen kennen sich auch nicht aus und allzu ausgefallene Dinge sind anscheinend überhaupt nicht geklärt.
6. Besonders beachtet werden müssen Verdienste zwischen 325 und 400 Euro, es gibt eine Art Bestandsschutz (?), der Vorteile oder Nachteile haben könnte.

Die Bundeskanppschaft hat mehrere Informationsblätter und -broschüren aufgelegt, die man von der Seite minijob-zentrale.de herunterladen kann. Für ungewöhnliche Fälle gibt es das Service-Center der Knappschaft, Telefon 08000 200 504, das allerdings kaum erreichbar ist (ab ca. 18.00 Uhr anrufen und nicht auflegen, wenn man die Warteschleife erreicht, es könnte 20 Minuten dauern ...).

Geplant ist für diese Seite, daß demnächst noch weitere Informationen hier abrufbar sind.



Informationen im Internet

Bundesknappschaft - Minijob
die minijob zentrale

Zum Seitenanfang

Version 0.51
31.03.03

Startseite | Veranstaltungen | Minijobs | Sonstiges | Links | Sitemap